Nein. Selbst der Stromzähler bleibt der Alte. Neben den Netznutzungsentgelten für den Strom zahlen nämlich die Elektrizitätswerke Schönau an Ihren bisherigen Energieversorger auch die Gebühren für den Stromzähler. Dafür wird er wie bisher abgelesen, geeicht, usw.
Der Netzbetreiber vor Ort. Er erhält für die Netzbenutzung die sogenannten "Netznutzungsentgelten", die Ihn verpflichten, das Netz zu warten und auch Störungen sofort zu beheben. Dabei darf er keinen Unterschied machen zwischen Kunden, die er selbst mit Strom beliefert und Kunden, die einen anderen Stromlieferanten haben.
Nein. Sollten Sie Ihre Stromrechnung jedoch indirekt über den Vermieter begleichen, dann sollten Sie sich mit Ihm in Verbindung setzen.
Am besten Sie leiten den Wechsel schon vor dem Umzug in die Wege - möglichst 4 bis 6 Wochen vorher. Wir klären dann mit dem Stromnetzbetreiber Ihres neuen Wohnorts rechtzeitig alles ab, so daß Sie in Ihrer neuen Wohnung von Anfang an mit Regionalstrom versorgt werden. Die Elektrizitätswerke Schönau benötigen dazu den Namen des Vormieters und die Zählernummer Ihres neuen Zählers. Diese Daten können Sie im Zweifelsfall beim Hauswirt erfragen.
Selbstverständlich haben Sie auch nach dem Umzug noch die Möglichkeit, Regionalstromkunde zu werden. In den ersten drei Monaten nach Einzug ist das in aller Regel auch nachträglich kein Problem. Danach besteht allerdings die Gefahr, daß Ihr neuer Netzbetreiber auf eine Erstbindungsfrist von einem Jahr beharrt. Beim Neubezug gelten nämlich Bestimmungen, die noch aus dem Jahre 1979 stammen und Sie mit dem ersten Lichteinschalten in Ihrer neuen Wohnung automatisch zum Vertragspartner des dortigen Netzbetreibers machen. Diese Bestimmungen sehen eine Anfangslaufzeit von einem Jahr vor. Oft macht der Netzbetreiber allerdings von diesem Recht, das ohnehin nicht mit dem freien Markt kompatibel ist, nicht gebrauch. Sie können dann wie gewohnt mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen auf Monatsende zu Regionalstrom wechseln.
Jeder, der einen auf seinen Namen laufenden Zähler hat, unabhängig davon ob er in einer Mietwohnung oder im eigenen Haus wohnt. Der Vermieter muß über den Wechsel des Stromlieferanten nicht informiert werden.
Es gibt keine Vertragsbindung oder Anfangslaufzeit. Sie können jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen auf Monatsende kündigen.
In der Regel ca. 8 Wochen nachdem Ihr Vertrag mit den vollständigen Unterlagen bei uns eingegangen ist Die Umstellung erfolgt zum Monatsersten. Wir benachrichtigen Sie, ab welchem Zeitpunkt Sie durch uns beliefert werden.
Nein. Wir erledigen die gesamten Wechselformalitäten für Sie. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Ja. Allerdings können wir da preislich mit den "Egal-Strom"-Anbietern nicht mithalten. Sie müssen auf alle Fälle mit höheren Kosten rechnen. Die Preisberechnung ist etwas kompliziert weil die Regelungen der verschiedenen Stromversorger unterschiedlich sind. Lassen Sie sich deshalb ein Angebot von uns machen.
Der Netzbetreiber vor Ort. Strombezug und Stromeinspeisung sind absolut unabhängig voneinander. Beziehen können Sie Ihren Strom von einem Stromlieferanten Ihrer Wahl; zur Vergütung Ihres Solarstroms ist dagegen der Netzbetreiber vor Ort gesetzlich verpflichtet. Er bezahlt die Vergütung an sie nicht aus der eigenen Tasche sondern leitet das Geld nur an sie weiter. Die Kosten aus Anlagen, die über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet werden, werden auf alle Strom-Kunden in Deutschland umgelegt.